Motzek Reisen

19 Änderungen im Fahrtverlauf / Programm vorbehalten. TEL. 0 52 32 / 92 25 - 0 Reisebedingungen Reisedienst Motzek Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam ver- einbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Reisedienst Motzek GmbH & Co.KG, nachstehend„RV“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie er- gänzen die gesetzlichenVorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürger- lichesGesetzbuch)undderArtikel250und252desEGBGB (Einfüh- rungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorg- fältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von RV und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b)Weichtder InhaltderReisebestätigungvonRVvom InhaltderBu- chung ab, so liegt ein neues Angebot von RV vor, an das RV für die Dauer von 12Werktagen gebunden ist. DerVertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit RV bezüglich desneuenAngebotsaufdieÄnderunghingewiesenund seinevor- vertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde in- nerhalbderBindungsfristRVdieAnnahmedurchausdrücklicheEr- klärung oder Anzahlung erklärt. d)DerKundehaftet fürallevertraglichenVerpflichtungenvonMit- reisenden, fürdieerdieBuchungvornimmt,wie fürseineeigenen, soweitereineentsprechendeVerpflichtungdurchausdrücklicheund gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E- Mail, per SMS oder perTelefax erfolgt, gilt: a)SolcheBuchungen(außermündlicheundtelefonische)sollenmit dem Buchungsformular von RV erfolgen (bei E-Mails durch Über- mittlungdesausgefülltenundunterzeichnetenBuchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 27Werktage gebunden. b) DerVertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (An- nahmeerklärung) durch RV zustande. Bei oder unverzüglich nach VertragsschlusswirdRVdemKundeneinedengesetzlichenVorga- ben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung inTextform8 übermitteln, sofernderReisendenichtAnspruchaufeineReisebe- stätigung inPapierformnachArt.250§6Abs.(1)Satz2EGBGBhat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesen- heitbeiderParteienoderaußerhalbvonGeschäftsräumenerfolgte. 1.3.BeiBuchungen imelektronischenGeschäftsverkehr (z.B. Inter- net, App,Telemedien) gilt für denVertragsabschluss: a)DemKundenwirdderAblaufderelektronischenBuchung inder entsprechenden Anwendung von RV erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oderzumZurücksetzendesgesamtenBuchungsformularseineent- sprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c)DiezurDurchführungderOnlinebuchungangebotenenVertrags- sprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von RV im Onlinebuchungssystem ge- speichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf desVertragstextes unterrichtet. e)MitBetätigungdesButtons(derSchaltfläche)„zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde RV den Abschluss des Pauschalreisever- trages verbindlich an. An diesesVertragsangebot ist der Kunde 27 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischemWeg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtigbuchen“begründetkeinenAnspruchdesKunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entspre- chendseinerBuchungsangaben.RV istvielmehrfrei inderEntschei- dung, dasVertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h)DerVertragkommtdurchdenZugangderReisebestätigungvon RV beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nachVornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons„zahlungspflichtig bu- chen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reise- bestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebe- stätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es ei- ner Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebe- stätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreise- vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese MöglichkeitenzurSpeicherungoderzumAusdrucktatsächlichnutzt. RVwirddemKundenzusätzlicheineAusfertigungderReisebestäti- gung inTextform übermitteln. 1.4.RVweistdaraufhin,dassnachdengesetzlichenVorschriften(§§ 312Abs.7,312gAbs.2Satz1Nr.9BGB)beiPauschalreiseverträgen nach§651aund§651cBGB,die imFernabsatz(Briefe,Kataloge,Te- lefonanrufe,Telekopien,E-Mails,überMobilfunkdienstversendete Nachrichten(SMS)sowieRundfunk,TelemedienundOnlinedienste) abgeschlossenwurden,keinWiderrufsrechtbesteht,sondern ledig- lich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbeson- deredasRücktrittsrechtgemäß§651hBGB (siehehierzuauchZiff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Rei- seleistungennach§651aBGBaußerhalbvonGeschäftsräumenge- schlossen worden ist, es sei denn, die mündlichenVerhandlungen, auf denen derVertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Be- stellung desVerbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht einWiderrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1.RVundReisevermittlerdürfenZahlungenaufdenReisepreisvor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgeho- bener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird ge- genAushändigungdesSicherungsscheineseineAnzahlung inHöhe von10%desReisepreiseszurZahlung fällig.DieRestzahlungwird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein über- geben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 14 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2.LeistetderKundedieAnzahlungund/oderdieRestzahlungnicht entsprechenddenvereinbartenZahlungsfälligkeiten,obwohlRVzur ordnungsgemäßenErbringungdervertraglichenLeistungenbereit und inderLage ist,seinegesetzlichen Informationspflichtenerfüllt hatundkeingesetzlichesodervertraglichesZurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist RV berechtigt, nach Mahnung mit Frist- setzungvomPauschalreisevertragzurückzutretenunddenKunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen vonVertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistun- gen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nachVertragsabschlussnotwendigwerdenundvonRVnichtwider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind RV vor Reisebeginn gestattet, soweitdieAbweichungenunerheblich sindunddenGe- samtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. RV ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaftenDatenträger (z.B.auchdurchEmail,SMSoderSprach- nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu in- formieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigen- schaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen VorgabendesKunden,die InhaltdesPauschalreisevertragsgewor- den sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von RV gleich- zeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entwederdieÄnderunganzunehmenoderunentgeltlichvomPau- schalreisevertragzurückzutreten.ErklärtderKundenicht innerhalb dervonRVgesetztenFristausdrücklichgegenüberdiesemdenRück- trittvomPauschalreisevertrag,giltdieÄnderungalsangenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, so- weit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte RV für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventu- ellangebotenenErsatzreisebeigleichwertigerBeschaffenheitzum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbe- trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. RV behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag ver- einbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten fürTreibstoff oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für verein- barte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flug- hafengebühren, oder c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern RV den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhö- hung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a)BeiErhöhungdesPreises fürdieBeförderungvonPersonennach 4.1a) kann RV den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: •BeieineraufdenSitzplatzbezogenenErhöhungkannRVvomKun- den den Erhöhungsbetrag verlangen. •AnderenfallswerdendievomBeförderungsunternehmenproBe- förderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmit- tels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Ein- zelplatz kann RV vom Kunden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kannderReisepreisumdenentsprechenden,anteiligenBetraghe- raufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für RV verteuert hat 4.4. RV ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden aufseinVerlangenhineineSenkungdesReisepreiseseinzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn ge- ändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für RV führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag ge- zahlt, ist der Mehrbetrag von RV zu erstatten. RV darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die RV tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. RV hat dem Kunden /Reisenden aufdessenVerlangennachzuweisen, inwelcherHöheVerwaltungs- ausgaben entstanden sind. 4.5.Preiserhöhungensindnurbiszum20.TagvorReisebeginnein- gehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berech- tigt, innerhalb einer von RV gleichzeitig mit Mitteilung der Preis- erhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmenoderunentgeltlichvomPauschalreisevertragzurück- zutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von RV gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschal- reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten bis vierWochen vor Reisebeginn 15 % bis dreiWochen vor Reisebeginn 35 % bis zweiWochen vor Reisebeginn 55 % bis eineWoche vor Reisebeginn 70 % bis dreiTage vor Reisebeginn 80 % einTag vor Reisebeginn 90 % 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreise- vertragzurücktreten.DerRücktritt istgegenüberRVunterdervor- stehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die ReiseübereinenReisevermittlergebuchtwurde,kannderRücktritt auchdiesemgegenübererklärtwerden.DemKundenwirdempfoh- len, den Rücktritt inTextform zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdes- sen kann RV eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit derRücktrittnichtvon ihmzuvertreten istoderamBestimmungsort oder indessenunmittelbarerNäheunvermeidbare,außergewöhn- liche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oderdieBeförderungvonPersonenandenBestimmungsorterheb- lich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außerge- wöhnlich,wennsienichtderKontrollevonRVunterliegen,undsich ihreFolgenauchdannnichthättenvermeiden lassen,wennallezu- mutbarenVorkehrungen getroffen worden wären. RVhatdienachfolgendenEntschädigungspauschalenunterBerück- sichtigungdesZeitraumszwischenderRücktrittserklärungunddem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Erspar- nis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch ander- weitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Be- achtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des KundenbeiRVwirddiepauschaleEntschädigungwie folgtmitder jeweiligen Stornostaffel berechnet. 5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RV nach- zuweisen, dass RV überhaupt kein oder ein wesentlich niedrige- rer Schaden entstanden ist, als die von RV geforderte Entschädi- gungspauschale. 5.4. RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit RV nachweist, dassRVwesentlichhöhereAufwendungenalsdie jeweilsanwend- bare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist RV verpflichtet, diegeforderteEntschädigungunterBerücksichtigungderersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.5. Ist RV infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reise- preisesverpflichtet,hatRVunverzüglich,auf jedenFallaber inner- halbvon14TagennachZugangderRücktrittserklärung,zu leisten. 5.6.DasgesetzlicheRechtdesKunden,gemäß§651eBGBvonRV durchMitteilungaufeinemdauerhaftenDatenträgerzuverlangen, dassstattseinereinDritter indieRechteundPflichtenausdemPau- schalreisevertrageintritt,bleibtdurchdievorstehendenBedingun- gen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie RV 7Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einerVersicherungzurDeckungderRückführungskostenbeiUnfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Ände- rungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförde- rungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzel- fall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweili- gen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 5,00 pro betroffenen Reisenden. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fris- ten erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt mög- lich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5zudenBedingungenundgleichzeitigerNeuanmeldungdurchge- führtwerden.DiesgiltnichtbeiUmbuchungswünschen,dienurge- ringfügige Kosten verursachen. 7.RücktrittwegenNichterreichensderMindestteilnehmerzahl 7.1.RVkannbeiNichterreicheneinerMindestteilnehmerzahlnach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zu- gangsderRücktrittserklärungvonRVbeimKundenmuss inder je- weiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktritts- frist in der Reisebestätigung anzugeben. c)RV istverpflichtet,demKundengegenüberdieAbsagederReise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen NichterreichenderMindestteilnehmerzahlnichtdurchgeführtwird. d) Ein Rücktritt von RV später als 4Wochen vor Reisebeginn ist un- zulässig. 7.2.WirddieReiseausdiesemGrundnichtdurchgeführt,erhältder KundeaufdenReisepreisgeleisteteZahlungenunverzüglichzurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 8.1. RV kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertrags- widrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge- rechtfertigt ist. 8.2. Kündigt RV, so behält RV den Anspruch auf den Reisepreis; RV musssich jedochdenWertdererspartenAufwendungensowiedie- jenigenVorteile anrechnen lassen, die RV aus einer anderweitigen Verwendungdernicht inAnspruchgenommenenLeistungerlangt, einschließlichdervondenLeistungsträgerngutgebrachtenBeträge. 9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 9.1. Reiseunterlagen DerKundehatRVoderseinenReisevermittler,überdenerdiePau- schalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von RV mitgeteilten Frist erhält. 9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a)WirddieReisenicht freivonReisemängelnerbracht, sokannder Reisende Abhilfe verlangen. b)SoweitRV infolgeeiner schuldhaftenUnterlassungderMängel- anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzan- sprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich demVertreter von RV vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist einVertre- ter von RV vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschul- det, sind etwaige Reisemängel an RV unter der mitgeteilten Kon- taktstelle von RV zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit desVertreters von RV bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigungunterrichtet.DerReisendekann jedochdieMän- gelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschal- reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d)DerVertretervonRV istbeauftragt, fürAbhilfezu sorgen, sofern diesmöglich ist.Er ist jedochnichtbefugt,Ansprücheanzuerkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung WillderKunde/ReisendedenPauschalreisevertragwegeneinesRei- semangelsder in§651iAbs.(2)BGBbezeichnetenArt,sofernerer- heblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er RV zuvor eine ange- messeneFristzurAbhilfeleistungzusetzen.Diesgiltnurdannnicht, wenn die Abhilfe von RV verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 10. Beschränkung der Haftung 10.1.DievertraglicheHaftungvonRV fürSchäden,dienichtausder VerletzungdesLebens,desKörpersoderderGesundheitresultieren undnicht schuldhaftherbeigeführtwurden, istaufdendreifachen Reisepreisbeschränkt.MöglicherweisedarüberhinausgehendeAn- sprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftver- kehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 10.2. RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistun- gen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sport- veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklichundunterAngabeder IdentitätundAnschriftdesver- mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig ge- kennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht BestandteilderPauschalreisevonRVsindundgetrenntausgewählt wurden.Die§§651b,651c,651wund651yBGBbleibenhierdurch unberührt. RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden dieVerletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Or- ganisationspflichten von RV ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/ Reisende gegenüber RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschal- reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendma- chung inTextform wird empfohlen. 12. Pass-,Visa- und Gesundheitsvorschriften 12.1. RV wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsab- schluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt un- terrichten. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitfüh- renderbehördlichnotwendigenReisedokumente,eventuellerfor- derliche Impfungen sowiedasEinhaltenvonZoll-undDevisenvor- schriften.Nachteile,dieausderNichtbeachtungdieserVorschriften erwachsen,z.B.dieZahlungvonRücktrittskosten,gehenzuLasten desKunden/Reisenden.Diesgiltnicht,wennRVnicht,unzureichend oder falsch informiert hat. 12.3.RVhaftetnicht fürdie rechtzeitigeErteilungunddenZugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wennderKundeRVmitderBesorgungbeauftragthat,esseidenn, dass RV eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 13.1. RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreit- beilegung darauf hin, dass RV nicht an einer freiwilligenVerbrau- cherstreitbeilegung teilnimmt. RV weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die eu- ropäischeOnline-Streitbeilegungs-Pla ttformhttp://ec.europa.eu/ consumers/odr/ hin. 13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitglied- staats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird fürdasgesamteRechts-undVertragsverhältniszwischendem Kunden/Reisenden und RV die ausschließliche Geltung des deut- schen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können RV aus- schließlich an deren Sitz verklagen. 13.3. Für Klagen von RV gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RV vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bun- desverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und Noll & Hüt- ten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2018-2019 Wir nehmen Datenschutz ernst. Die neue Datenschutz-Grundver- ordnung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.mot- zek-reisen.de Reiseveranstalter ist: Reisedienst Motzek GmbH & Co. KG Erika und Markus Motzek AG Lemgo HRA 3065 Mühlenstraße 22 32791 Lage 05232-92250 05232-922525 info@motzek-reisen.de Stand dieser Fassung: Juli 2018

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